Glücklich und gut geschützt: Versicherungen für Ehepaare

Das perfekte Eheversprechen

Nach der Hochzeit ist vor den bürokratischen Herausforderungen. Was passiert mit Versicherungen, die man vor der Heirat noch als ledige Person abgeschlossen hat? Um als Ehepaar möglichst gut abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, sich zeitnah nach dem Ja-Wort bezüglich relevanter Versicherungen zu informieren. Wie Sie Versicherungen zusammenlegen und welche Versicherungen als Ehepaar sinnvoll sind, erfahren Sie hier.

Welche Versicherungen sollte man als Ehepaar haben?

Als Ehepaar machen einige Versicherungen durchaus Sinn. Diese dienen in der Regel dazu, das gemeinsame Hab und Gut abzusichern und selbstverständlich auch den einen Partner zu schützen, sollte dem anderen Partner etwas passieren. Wir stellen Ihnen im Folgenden Versicherungen vor, die sich lohnen.

Privat-Haftpflichtversicherung

Eine Privat-Haftpflichtversicherung zählt wohl zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt – egal, ob verheiratet oder nicht. Diese deckt Schäden ab, die die Versicherten Dritten unabsichtlich zufügen und für die sie verantwortlich sind. Eine private Haftpflichtversicherung zahlt für Sach-, Vermögens- und – wahrscheinlich am bedeutendsten – Personenschäden.

Sollte bereits einer von Ihnen eine solche Versicherung haben, ist Ihr Ehepartner ab der Hochzeit bei Ihnen mitversichert. Außer Sie hatten zuvor einen Singletarif. Dann müssen Sie den Vertrag erweitern. Verfügen Sie beide über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie den jüngeren Vertrag auflösen und den älteren weiterlaufen lassen.

Wenn Sie Kinder haben, macht eine Familienversicherung durchaus Sinn. Selbst, wenn es sich bei Ihren Kindern um Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder handelt, sind diese mitversichert. Voraussetzungen dafür:

  • Die Kinder leben in Ihrem Haushalt.
  • Die Kinder sind unter 18 Jahre alt.
  • Die Kinder sind noch nicht berufstätig.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Naturgefahren (Sturm, Hagel etc.) usw. entstehen. Auch hier können Sie die jüngere der beiden Polizzen kündigen, sollte jeder von Ihnen über eine verfügen. Wenn Sie zusammenziehen und daher Ihre Hausratsversicherungen zusammenlegen, sollten Sie in jedem Fall die Versicherungssumme überprüfen. Da sich der Hausrat zu zweit definitiv vergrößern wird, kann eine Anpassung der Summe fällig werden.

Auslandskrankenversicherung

Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie im Urlaub versichert, sollten Sie krank werden oder einen Unfall haben. Als Ehepaar können Sie dabei eine gemeinsame Versicherung abschließen bzw. sich beim Partner mitversichern lassen, sollte der bereits über eine solche Versicherung verfügen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Versicherungspartner, zu welchen Voraussetzungen eine Mitversicherung möglich ist und was mit Ihrer Polizze genau abgedeckt ist.

Risikolebensversicherung

Was passiert, wenn ein Ehepartner frühzeitig stirbt und den anderen mit sämtlichen Kosten zurücklässt? Kein schöner Gedanke direkt nach der Hochzeit, aber ein wichtiger. Mit einer Risikolebensversicherung für Ehepaare sichern Sie Ihren Partner finanziell ab – für den Fall Ihres verfrühten Todes. Laufende Kosten können so auch weiterhin abgedeckt werden.

Der Versicherungsnehmer legt bei einer Risikolebensversicherung die Vertragslaufzeit, die Versicherungssumme sowie die bezugsberechtigte Person fest (in diesem Fall den Ehepartner). Eheleute haben bei manchen Anbietern außerdem die Möglichkeit, eine verbundene Lebensversicherung abzuschließen. Dabei wird die Polizze auf beide Partner abgeschlossen: Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungssumme an den Zurückgebliebenen ausbezahlt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie gewohnt Ihrem Beruf nachgehen können. Die Versicherung ersetzt gewissermaßen das Gehalt, das Sie durch Ihren Ausfall nicht mehr erhalten. In der Regel bekommen Sie – wie bei Ihrem Gehalt – monatlich eine Summe von der Versicherung ausgezahlt.

Manche Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Der Vertrag kann so bei einer Lebensveränderung – z. B. nach einer Hochzeit – einfach angepasst sowie in weiterer Folge die Versicherungssumme erhöht werden. Das ist wichtig, da eine zu knapp bemessene Versicherungssumme möglicherweise für zwei oder mehr Personen nicht ausreichen könnte. Tipp: Die Summe sollte rund 75 % Ihres gemeinsamen Nettoeinkommens betragen.

Welche Versicherungen kann man nach der Hochzeit zusammenlegen?

Bei einigen Versicherungen können Sie Ihre Polizzen nach der Hochzeit zusammenlegen bzw. brauchen Sie nur eine. Ggf. kann es notwendig werden, dass Bedingungen wie die Versicherungssumme nach der Hochzeit nachgeschärft werden.

Folgende Versicherungen können Sie nach der Heirat zusammenlegen:

  • Hausratsversicherung
  • Privat-Haftpflichtversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nach der Hochzeit um den Ehepartner erweitert werden, wenn dieser keine eigene Polizze hat. Sollte dieser sehr wohl eine eigene haben, können beide Partner ihre Verträge behalten. Bei Kinderwunsch sollte aber über eine Erhöhung der Versicherungssumme(n) nachgedacht werden.

Gut abgesichert in die gemeinsame Zukunft

Mit einer Hochzeit gehen Sie eine Verbindung ein, die im besten Fall ein Leben lang hält. Wenn Sie gemeinsame Kinder oder ebensolchen Besitz haben, lohnt es sich, diese abzusichern – für den Fall, dass einem von Ihnen etwas passiert und der andere allein mit den Kosten zurückbleibt. Doch auch Kosten, die durch Unfälle, Krankheiten o. Ä. entstehen, können Sie mit diversen Versicherungen abdecken. Informieren Sie sich nach dem Ja-Wort am besten zeitnah zu sinnvollen Versicherungen bzw. zur Zusammenlegung Ihrer Polizzen.

2 Meinungen zu “Glücklich und gut geschützt: Versicherungen für Ehepaare

  1. Markus sagt:

    Kleiner Hinweis zur privaten Haftpflichtversicherung: Bei den meisten Unternehmen gibt es entweder den Single-Tarif oder den Familientarif. Eine Versicherung bei der nur die Eheleute versichert, die Kinder aber ausgeschlossen sind, ist mir persönlich nicht bekannt. Außerdem ist für den gemeinsamen Versicherungsschutz nicht die Hochzeit relevant, sondern viel mehr die eingetragene Lebensgemeinschaft (an der gleiche Adresse gemeldet), was in den meisten Fällen ja auch schon vor einer Hochzeit der Fall sein dürfte.

    LG Markus
    Versicherungskaufmann und Dj

  2. Jamira sagt:

    Hi Christian,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Ich finde das Thema Versicherungen sehr sinnvoll. Gut, dass du dazu etwas geschrieben hast. Vor allem finde ich klasse, dass man als Ehepaar Versicherungen zusammenlegen kann.

    Viele Grüße
    Jamira

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